Monitoring Gesetzessammlung

ERP–V Allgemeine Verwaltung

AT - Landesrecht Tirol

ERP–V Allgemeine Verwaltung

Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERP–V Allgemeine Verwaltung

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 27. Oktober 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERP–V Allgemeine Verwaltung)
StF: LGBl. Nr. 114/2015

Änderung

LGBl. Nr. 35/2021
VBl. Tirol Nr. 2/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2015 , wird verordnet:

§ 1

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 113/2015 , festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft. Anlage Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht