ERP–V Allgemeine Verwaltung
ERP–V Allgemeine Verwaltung
Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERP–V Allgemeine Verwaltung
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 27. Oktober 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERP–V Allgemeine Verwaltung)
StF: LGBl. Nr. 114/2015
Änderung
LGBl. Nr. 35/2021
VBl. Tirol Nr. 2/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2015 , wird verordnet:
§ 1
Einreihungsplan
Die in der Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 113/2015 , festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft. Anlage Begleitende Dokumente Anlagen Anlage