Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. 1060/1-0

AT - Landesrecht Niederösterreich

LGBl. 1060/1-0

Verordnung über die Einhebung einer Umlage an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds im Jahr 2006 (LGBl. 1060/1-0)

Langtitel

Verordnung über die Einhebung einer Umlage an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds im Jahr 2006
StF: LGBl. 1060/1-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 18. Oktober 2005 aufgrund des § 7 des NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetzes, LGBl. 1060–1 , verordnet:

§ 1

Umlage

Die Höhe der für das Jahr 2006 von allen Gemeinden an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu entrichtenden Umlage wird mit insgesamt € 369.908,30 festgesetzt.

§ 2

Einhebung

Die Umlage ist von den an die Gemeinden im Wege des Landes monatlich zur Überweisung gelangenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Abzugsweg hereinzubringen und unmittelbar dem NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu überweisen.

§ 3

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht