Monitoring Gesetzessammlung

Bgld. SAG 2012

AT - Landesrecht Burgenland

Bgld. SAG 2012

Gesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem das Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz, das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird, das Katastrophenhilfegesetz, das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994, das Bgld. Veranstaltungsgesetz, das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 und das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960 aufgrund der Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes geändert werden - Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012 (Bgld. SAG 2012)

Langtitel

Gesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem das Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz, das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird, das Katastrophenhilfegesetz, das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994, das Bgld. Veranstaltungsgesetz, das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 und das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960 aufgrund der Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes geändert werden - Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012
StF: LGBl. Nr. 24/2013 (XX. Gp. RV 385 AB 650 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Burgenländische Landtag hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1
Änderung des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes
Artikel 2
Änderung des Gesetzes, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird
Artikel 3
Änderung des Katastrophenhilfegesetzes
Artikel 4
Änderung des Burgenländischen Feuerwehrgesetzes 1994
Artikel 5
Änderung des Bgld. Veranstaltungsgesetzes
Artikel 6
Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000
Artikel 7
Änderung des Burgenländischen Lichtspielgesetzes 1960

Artikel 1 Änderung des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes

Das Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz - Bgld. PolStG, LGBl. Nr. 35/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2010 , wird wie folgt geändert: Im Einleitungssatz des § 13 Abs. 1 wird die Wortfolge „Wirkungsbereich der Bundespolizeidirektion Eisenstadt“ durch die Wortfolge „Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust von der Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Artikel 2 Änderung des Gesetzes, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird

Das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird, LGBl. Nr. 37/1970, wird wie folgt geändert: 1. Der Titel lautet: „Gesetz vom 27. Juli 1970, mit dem der Landespolizeidirektion die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird“ 2. In § 1 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Wortfolge „Bundespolizeidirektion Eisenstadt“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Artikel 3 Änderung des Katastrophenhilfegesetzes

Das Katastrophenhilfegesetz, LGBl. Nr. 5/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 83/2009 , wird wie folgt geändert: In § 13 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 wird jeweils die Wortfolge „Sicherheitsdirektion für das Burgenland“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Artikel 4 Änderung des Burgenländischen Feuerwehrgesetzes 1994

Das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 11/2008 , wird wie folgt geändert: In § 41 Abs. 1 wird die Wortfolge „die Bundespolizeidirektion Eisenstadt“ durch die Wortfolge „im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust die Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Artikel 5 Änderung des Bgld. Veranstaltungsgesetzes

Das Bgld. Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 2/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/2012 , wird wie folgt geändert: 1. In § 7 Abs. 3, § 13 Abs. 6 und § 23 Abs. 4 wird jeweils die Wortfolge „örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde ist (auch) diese“ durch die Wortfolge „Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust ist (auch) die Landespolizeidirektion“ in der richtigen grammatikalischen Bedeutung ersetzt. 2. In § 8h Abs. 4 und 5, § 8i Abs. 4, § 9 Abs. 3, § 14 Abs. 3 und § 25 Abs. 1 Z 8 wird jeweils die Wortfolge „(örtlichen) Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde/Bundespolizeidirektion diese(r)“ durch die Wortfolge „Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust die (der) Landespolizeidirektion“ in der richtigen grammatikalischen Bedeutung ersetzt. 3. In § 8q Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Artikel 6 Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000

Das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 - Bgld. SHG 2000, LGBl. Nr. 5/2000 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2012 , wird wie folgt geändert: In § 67 Abs. 3 wird das Wort „Bundespolizeibehörden“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Artikel 7 Änderung des Burgenländischen Lichtspielgesetzes 1960

Das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960, LGBl. Nr. 1/1962, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001 , wird wie folgt geändert: In den §§ 18, 19 Abs. 1, § 21 Abs. 1 erster und dritter Satz und § 22 Abs. 1 wird jeweils die Wortfolge in Klammer „(Bundespolizeidirektion Eisenstadt)“ durch die Wortfolge „(im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust (von) der/die Landespolizeidirektion)“ in der richtigen grammatikalischen Bedeutung ersetzt.
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