LGBl. 4400/7-0
LGBl. 4400/7-0
Verordnung der NÖ Landesregierung vom 15. März 1977, mit der die Form von Hinweisschildern für die Kennzeichnung von Orten festgelegt wird, an denen Geräte und Mitttel für die Brandbekämpfung und die Bekämpfung von örtlichen Gefahren gelagert sind (LGBl. 4400/7-0)
Langtitel
Verordnung der NÖ Landesregierung vom 15. März 1977, mit der die Form von Hinweisschildern für die Kennzeichnung von Orten festgelegt wird, an denen Geräte und Mitttel für die Brandbekämpfung und die Bekämpfung von örtlichen Gefahren gelagert sind
StF: LGBl. 4400/7-0
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 24 Abs. 4 und 31 Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei, örtliche Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen, LGBl. 4400–0 , wird verordnet: