Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 33/2025

AT - Landesrecht Kärnten

LGBl.Nr. 33/2025

Verordnung der Landesregierung vom 20. Mai 2025, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen" genehmigt wird (LGBl.Nr. 33/2025)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 20. Mai 2025, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen" genehmigt wird
StF: LGBl. Nr. 33/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 84 Abs. 1 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 43/2024 , wird verordnet:

§ 1

Genehmigung

(1) Die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen“ wird. genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

§ 2 Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Vergleiche Anlage zu LGBL Nr 33/2025 .
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht