Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 87/2024

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 87/2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Dezember 2024, mit welcher die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird (LGBl.Nr. 87/2024)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Dezember 2024, mit welcher die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird
StF: LGBl. Nr. 87/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019 , wird verordnet:

§ 1

Die auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Lackendorf vom 2. August 2024 und der Marktgemeinde Unterfrauenhaid vom 2. August 2024 getroffene Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lackendorf und der Marktgemeinde Unterfrauenhaid über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ zur Führung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.

§ 2

Der Gemeindeverband hat seinen Sitz in der Marktgemeinde Unterfrauenhaid.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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