Monitoring Gesetzessammlung

GZ S. 292/2018

AT - Landesrecht Steiermark

GZ S. 292/2018

Verordnung über die Festsetzung eines freiwilligen Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheke "Johannes Apotheke" in Bad Gleichenberg (GZ S. 292/2018)

Langtitel

Verordnung über die Festsetzung eines freiwilligen Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheke "Johannes Apotheke" in Bad Gleichenberg
Stammfassung: GZ S. 292/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 8 Abs. 6 und 7 des Apothekengesetzes, RGBl Nr. 5/1907 idF. BGBl I Nr. 37/2018 wird hinsichtlich der öffentlichen Apotheke „Johannes Apotheke, Mag. pharm. Deutsch KG in 8344 Bad Gleichenberg, Ringstraße 78“, folgendes festgelegt:

§ 1

Öffnungszeiten

Es wird ein freiwilliger Bereitschaftsdienst bei offener Türe von Montag bis Freitag zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr versehen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark folgenden Tag in Kraft.
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