GZ S. 137/1987
GZ S. 137/1987
Tier- und Pflanzenschutzgebiet (GZ S. 137/1987)
Langtitel
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz über die Erklärung von drei Sulmaltarmen in der Gemeinde Heimschuh zum Naturschutzgebiet (Tier- und Pflanzenschutzgebiet)
Stammfassung: GZ S. 137/1987
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr.79/1975, wird verordnet:
§ 1
(1) Folgende Altarme in der Gemeinde Heimschuh werden zwecks Erhaltung als Lebensraum von schutzwürdigen Tieren und Pflanzen in dem in der Anlage festgestellten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Tier- und Pflanzenschutzgebiet) erklärt: a) der Altarm von Weißheim bis Heimschuh (Grundstück-Nr. 517, KG. Heimschuh); b) der Altarm als Unterlauf des Wellinggrabenbaches (Grundstück-Nr. 335, KG. Heimschuh); c) der Altarm in Muggenau (Grundstück-Nr. 296, KG. Heimschuh).
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2
Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten: a) das Errichten von Bauten und Anlagen aller Art; b) das Verändern der Beschaffenheit oder der Gestalt des Ufers und Altarmbettes); c) die Vornahme von Aufschüttungen und Ablagerungen aller Art sowie das Zurücklassen abgeschnittener Stämme und Zweige; d) die mutwillige Beunruhigung von Tieren (jagdliche Zwecke ausgenommen); e) die Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes und der Wassergüte, ausgenommen Räumungsarbeiten in den Mündungsbereichen; f) die Einbringung von mineralischem und organischem Dünger; g) das Lagern, Zelten und Errichten von Feuerstellen; h) das Um- und Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern mit Ausnahme der Plenterung nach Ausweisung durch den Bezirksnaturschutzbeauftragten oder einen von ihm namhaft gemachten Vertreter; i) die landwirtschaftliche Nutzung als Acker.
§ 3
Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht. Anlage 1 (Anm: Die Plän sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Plan