Monitoring Gesetzessammlung

GZ S. 454/2014

AT - Landesrecht Steiermark

GZ S. 454/2014

Öffentliche „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf; Änderung der Öffnungszeiten; Verordnung (GZ S. 454/2014)

Langtitel

Öffentliche „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf; Änderung der Öffnungszeiten; Verordnung
Stammfassung: GZ S. 454/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf

§ 1

Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf wie folgt festgesetzt: − Montag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr − Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr − Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr − Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

§ 2

Bei der öffentlichen „Marien-Apotheke“ ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.

§ 3

§ 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.01.2010, GZ: 12 A 4/1998 und 12 H 4/1998, wird aufgehoben. Die übrigen Teile dieser Verordnung bleiben vollinhaltlich aufrecht.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit 12. September 2014 in Kraft.
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