Monitoring Gesetzessammlung

GZ S. 626/2019

AT - Landesrecht Steiermark

GZ S. 626/2019

Mag. pharm. Judith Schachenreiter, „Fux-Apotheke“ in St. Marein bei Graz, Änderung der Betriebszeiten; Verordnung (GZ S. 626/2019)

Langtitel

Mag. pharm. Judith Schachenreiter, „Fux-Apotheke“ in St. Marein bei Graz, Änderung der Betriebszeiten; Verordnung
Stammfassung: GZ S. 626/2019

Änderung

BVBl. Nr. 51/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 8 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907 , i.d.F BGBl. I Nr. 59/2018 wird verordnet:

§ 1

Die Betriebszeiten (Öffnungszeiten) werden wie folgt festgesetzt: 1. Öffentliche Apotheke in Laßnitzhöhe: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr 2. Öffentliche Apotheke in St. Marein bei Graz: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023

§ 1a

Bereitschaftsdienst

Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen „Fux“-Apotheke in St. Marein bei Graz folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt: Montag bis Freitag von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen. Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023

§ 2

Die übrigen Teile der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. April 2004, GZ: 12 M 24/2002 bleiben vollinhaltlich in Geltung.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung“ in Kraft.

§ 4

Inkrafttreten von Novellen

In der Fassung der Verordnung BVBl. Nr. 51/2023 treten § 1 Z 2 und § 1a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. September 2023, in Kraft. Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023
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