GZ S. 640/2010
GZ S. 640/2010
Verordnung des Bezirkshauptmannes von Deutschlandsberg vom 26. November 2010 über die Erklärung des Moores auf der See-Eben in Osterwitz zum Naturschutzgebiet (GZ S. 640/2010)
Langtitel
Verordnung des Bezirkshauptmannes von Deutschlandsberg vom 26. November 2010 über die Erklärung des Moores auf der See-Eben in Osterwitz zum Naturschutzgebiet
Stammfassung: GZ S. 640/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b) des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976 – NSchG 1976, LGBl. Nr. 65, in der Fassung LGBl. Nr. 49/2010 , wird verordnet:
§ 1
Gegenstand und Abgrenzung
Das in der Gemeinde Osterwitz, KG. Osterwitz, gelegene Moor auf der See-Eben mit einem Gesamtausmaß von derzeit ca. 5,64 ha wird in dem in der Anlage festgelegten Gebietsumfang zum Naturschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als „Naturschutzgebiet Moor auf der See-Eben“ bezeichnet.
§ 2
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des Hochmoores mit der charakteristischen Moorvegetation.
§ 3
Verbote
(1) Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen und Maßnahmen verboten, die geeignet sind, den Pflanzenbestand des Moores zu gefährden oder zu schädigen. Solche Handlungen sind insbesondere: a) Pflanzen oder Teile davon zu entnehmen; b) den Wasserhaushalt des Moores zu ändern; c) Bodenbestandteile abzubauen; d) Schutt oder Müll abzuladen.
(2) Die Ausübung der Jagd bleibt unberührt.
§ 4
Ausnahmen von den Verboten
Ausnahmen von den im § 3 genannten Verboten können bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Dezember 2010, in Kraft.
§ 6
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg über die Erklärung des „Moores auf der See-Eben“ zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) vom 4. Jänner 1979, GZ: 6 Oa 3/78, außer Kraft. Anlage 1 (Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Plan