Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 123/2020

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 123/2020

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2020 über die Bewertung von Anträgen zur Neuauspflanzung durch ein Punktesystem (LGBl. Nr. 123/2020)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2020 über die Bewertung von Anträgen zur Neuauspflanzung durch ein Punktesystem
Stammfassung: LGBl. Nr. 123/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 4 des Steiermärkischen Landesweinbaugesetzes 2020, LGBl. Nr. 91/2020 , wird verordnet:

§ 1

Punktesystem

(1) Die Bewertung erfolgt nach dem „Punktesystem Steiermark“ (Anlage 1).
(2) Bei Punktegleichheit ist der Betrieb mit der kleineren bewirtschafteten Weingartenfläche vorzureihen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Dezember 2020, in Kraft. Anlage 1

Punktesystem Steiermark

Kriterium Max. Punkte % Ausnützung Gewichtung Prozent NeueinsteigerInnen 100 Punkte oder 100% 0,41 41 Steilheit der beantragten Fläche > 40% 26-40% 16-26% 100 Punkte oder 100% 80 Punkte oder 80% 30 Punkte oder 30% 0,29 29 Größe des Betriebes < 1 ha Rebfläche lt. Kataster 1-3 ha Rebfläche lt. Kataster 3-7 ha Rebfläche lt. Kataster > 7 ha Rebfläche lt. Kataster < 0,5 ha LN oder > 50 ha LN 100 Punkte oder 100 % 80 Punkte oder 80 % 50 Punkte oder 50 % 30 Punkte oder 30 % 0 Punkte oder 0% 0,2 20 Biologische oder nachhaltige Produktion 100 Punkte oder 100 % 0,1 10 Summe max. 1 100
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