Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 52/2023

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl Nr 52/2023

Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17. Juli 2023 über die Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg (LGBl Nr 52/2023)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17. Juli 2023 über die Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg
StF: LGBl Nr 52/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 113 Abs 8 B-VG wird verordnet:

Betrauung mit der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg

§ 1

Mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg wird das für die Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen zuständige Mitglied der Salzburger Landesregierung betraut.

Inkrafttreten

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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