LGBl.Nr. 93/2018
LGBl.Nr. 93/2018
Verordnung über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Tirol (LGBl.Nr. 93/2018)
Langtitel
Verordnung über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Tirol
StF: LGBl. Nr. 93/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des Art. 113 Abs. 8 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930 , zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 22/2018 , wird verordnet:
§ 1
Betrauung
Der Landeshauptmann betraut das für die Pflichtschulen zuständige Mitglied der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Tirol.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.