Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 93/2018

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 93/2018

Verordnung über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Tirol (LGBl.Nr. 93/2018)

Langtitel

Verordnung über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Tirol
StF: LGBl. Nr. 93/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Art. 113 Abs. 8 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930 , zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 22/2018 , wird verordnet:

§ 1

Betrauung

Der Landeshauptmann betraut das für die Pflichtschulen zuständige Mitglied der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Tirol.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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