LGBl.Nr. 33/1992
LGBl.Nr. 33/1992
Gesetz vom 30. Jänner 1992 über die Beistellung eines Lehrers für Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder (LGBl.Nr. 33/1992)
Langtitel
Gesetz vom 30. Jänner 1992 über die Beistellung eines Lehrers für Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder
StF: LGBl. Nr. 33/1992 (XVI. Gp. RV 105 AB 115 )
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat in Ausführung der Grundsätze des § 131a Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991 , beschlossen: