LGBl.Nr. 6/2015
LGBl.Nr. 6/2015
Bau-Übertragungs-Verordnung Neusiedl am See (LGBl.Nr. 6/2015)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Februar 2015, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Neusiedl am See aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Neusiedl am See)
StF: LGBl. Nr. 6/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Antrag der Stadtgemeinde Neusiedl am See wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014 , die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen; die Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen.