Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 22/2017

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 22/2017

Bau-Übertragungs-Verordnung Halbturn (LGBl.Nr. 22/2017)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. April 2017, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Halbturn aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Halbturn)
StF: LGBl. Nr. 22/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinde Halbturn wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014 , die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen:
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