LGBl.Nr. 26/2024
LGBl.Nr. 26/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 2024 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Rudersdorf (LGBl.Nr. 26/2024)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 2024 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Rudersdorf
StF: LGBl. Nr. 26/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 92/2021 , wird verordnet:
§ 1
Für die Marktgemeinde Rudersdorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 8. September 2024 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 6. Oktober 2024 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 4. Juni 2024.