LGBl.Nr. 41/2026
LGBl.Nr. 41/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 2026 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Deutschkreutz (LGBl.Nr. 41/2026)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 2026 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Deutschkreutz
StF: LGBl. Nr. 41/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2025 , wird verordnet:
§ 1
Für die Markgemeinde Deutschkreutz wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 13. September 2026 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 11. Oktober 2026 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 13. Mai 2026.