Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 64/2010

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 64/2010

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. November 2010 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben (LGBl.Nr. 64/2010)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. November 2010 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben
StF: LGBl. Nr. 64/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008 , wird verordnet:

§ 1

Für die Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 27. Feber 2011 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 27. März 2011 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 30. November 2010.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht