LGBl.Nr. 13/2025
LGBl.Nr. 13/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. März 2025 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde St. Andrä am Zicksee (LGBl.Nr. 13/2025)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. März 2025 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde St. Andrä am Zicksee
StF: LGBl. Nr. 13/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2025 , wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 15. Juni 2025 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 13. Juli 2025 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 21. März 2025.