Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 46/2018

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 46/2018

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. August 2018 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Schachendorf (LGBl.Nr. 46/2018)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. August 2018 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Schachendorf
StF: LGBl. Nr. 46/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 , wird verordnet:

§ 1

Für die Gemeinde Schachendorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 2. Dezember 2018 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 30. Dezember 2018 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 4. September 2018.
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