Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 30/2016

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 30/2016

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. April 2016 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Neuberg im Burgenland (LGBl.Nr. 30/2016)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. April 2016 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Neuberg im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 30/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LBGl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2014 , wird verordnet:

§ 1

Für die Gemeinde Neuberg im Burgenland wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 24. Juli 2016 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 21. August 2016 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. April 2016.
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