Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 28/2021

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 28/2021

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Mai 2021 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben (LGBl.Nr. 28/2021)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Mai 2021 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben
StF: LGBl. Nr. 28/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2019 , wird verordnet:

§ 1

Für die Gemeinde Heugraben wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 5. September 2021 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 3. Oktober 2021 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 8. Juni 2021.
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