Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 14/2011

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 14/2011

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Feber 2011 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Halbturn (LGBl.Nr. 14/2011)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Feber 2011 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Halbturn
StF: LGBl. Nr. 14/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008 , wird verordnet:

§ 1

Für die Gemeinde Halbturn wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 15. Mai 2011 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 12. Juni 2011 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 15. Feber 2011.
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