Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 34/2018

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 34/2018

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juni 2018 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Grafenschachen (LGBl.Nr. 34/2018)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juni 2018 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Grafenschachen
StF: LGBl. Nr. 34/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2017 , wird verordnet:

§ 1

Für die Gemeinde Grafenschachen wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 30. September 2018 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 28. Oktober 2018 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. Juni 2018.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht