LGBl. Nr. 23/2024
LGBl. Nr. 23/2024
Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Marktgemeinde Pernersdorf, der Marktgemeinde Vösendorf und der Städte mit eigenem Statut (LGBl. Nr. 23/2024)
Langtitel
Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Marktgemeinde Pernersdorf, der Marktgemeinde Vösendorf und der Städte mit eigenem Statut
StF: LGBl. Nr. 23/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 5. März 2024 auf Grund des § 1 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 35/2023 , in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 36/2023 , verordnet:
Sonntag, der 26. Jänner 2025
bestimmt. Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der