Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 73/2004

AT - Landesrecht Tirol

LGBl. Nr. 73/2004

Verordnung des Landeshauptmannes vom 26. Juli 2004, mit der eine Ausnahme vom Verbot der Deponierung von bestimmten Abfällen mit mehr als 5 Masseprozent organischem Kohlenstoff (TOC) festgelegt wird (LGBl. Nr. 73/2004)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes vom 26. Juli 2004, mit der eine Ausnahme vom Verbot der Deponierung von bestimmten Abfällen mit mehr als 5 Masseprozent organischem Kohlenstoff (TOC) festgelegt wird
LGBl. Nr. 73/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 76 Abs. 7 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 43/2004 wird verordnet:
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