LGBl Nr 37/2009
LGBl Nr 37/2009
Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes (LGBl Nr 37/2009)
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes
StF: LGBl Nr 37/2009 (Blg LT 13. GP: RV 016 , AB 114 , jeweils 6. Sess)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund - vertreten durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlicher Dienst sowie den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung -, und die Länder * Burgenland, * Kärnten, * Niederösterreich, * Oberösterreich, * Salzburg, * Steiermark, * Tirol, * Vorarlberg und * Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw die Landeshauptfrau -, im Folgenden Vertragspartner genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Ratifikationstext
Nach Beschlussfassung durch die Landesregierung am 21. April 2008 hat der Salzburger Landtag der vorstehenden Vereinbarung am 5. November die Genehmigung gemäß Art. 50 Abs. 1 L-VG erteilt. Die Vereinbarung ist gemäß deren Art. 13 Abs. 1 zwischen allen Vertragsparteien mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten.