Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 84/1992

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 84/1992

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Dezember 1992 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Unterwart (LGBl.Nr. 84/1992)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Dezember 1992 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Unterwart
StF: LGBl. Nr. 84/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983 , in der Fassung, BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Unterwart und Oberdorf im Burgenland bestehende Standesamtsverband Unterwart wird aufgelöst.

§ 2

Die vom Standesamtsverband Unterwart geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Unterwart weiterzuführen.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
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