Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 80/2000

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 80/2000

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Dezember 2000 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Sigleß (LGBl.Nr. 80/2000)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Dezember 2000 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Sigleß
StF: LGBl. Nr. 80/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983 , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 , wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Sigleß und Krensdorf bestehende Standesamtsverband Sigleß wird aufgelöst.

§ 2

Die vom Standesamtsverband Sigleß geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Sigleß weiterzuführen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.
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