Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 6/2003

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 6/2003

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2002 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach - Mühlgraben (LGBl.Nr. 6/2003)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2002 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach - Mühlgraben
StF: LGBl. Nr. 6/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983 , zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2001 , wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Neuhaus am Klausenbach und Mühlgraben bestehende Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach wird aufgelöst.

§ 2

Die vom Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach weiterzuführen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.
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