LGBl.Nr. 6/2003
LGBl.Nr. 6/2003
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2002 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach - Mühlgraben (LGBl.Nr. 6/2003)
Langtitel
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2002 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach - Mühlgraben
StF: LGBl. Nr. 6/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983 , zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2001 , wird verordnet:
§ 1
Der aus den Gemeinden Neuhaus am Klausenbach und Mühlgraben bestehende Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach wird aufgelöst.
§ 2
Die vom Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach weiterzuführen.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.