Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 98/1993

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 98/1993

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 7. Dezember 1993 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen (LGBl.Nr. 98/1993)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 7. Dezember 1993 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Grafenschachen
StF: LGBl. Nr. 98/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983 , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz bestehende Standesamtsverband Grafenschachen wird aufgelöst.

§ 2

Die vom Standesamtsverband Grafenschachen geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Grafenschachen weiterzuführen.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
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