LGBl.Nr. 69/1999
LGBl.Nr. 69/1999
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Dezember 1999 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Eberau (LGBl.Nr. 69/1999)
Langtitel
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Dezember 1999 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Eberau
StF: LGBl. Nr. 69/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983 , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 , wird verordnet:
§ 1
Der aus den Gemeinden Eberau und Bildein bestehende Standesamtsverband Eberau wird aufgelöst.
§ 2
Die vom Standesamtsverband Eberau geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Eberau weiterzuführen.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.