Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 69/1999

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 69/1999

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Dezember 1999 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Eberau (LGBl.Nr. 69/1999)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Dezember 1999 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Eberau
StF: LGBl. Nr. 69/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983 , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 , wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Eberau und Bildein bestehende Standesamtsverband Eberau wird aufgelöst.

§ 2

Die vom Standesamtsverband Eberau geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Eberau weiterzuführen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.
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