LGBl.Nr. 69/2000
LGBl.Nr. 69/2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. November 2000 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Oslip und mit der die Verordnung über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden geändert wird (LGBl.Nr. 69/2000)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. November 2000 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Oslip und mit der die Verordnung über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden geändert wird
StF: LGBl. Nr. 69/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund es § 5 Abs. 1 lit. g in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:
§ 2
In der Aufzählung der Gemeinden in der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 1992 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 79, entfällt die Zeile „Oslip III“.