Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 48/2018

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 48/2018

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing (LGBl.Nr. 48/2018)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing
StF: LGBl. Nr. 48/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 137 Abs. 2 des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes 2014 - Bgld. GemBG 2014, LGBl. Nr. 42/2014 , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2017 , in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 , wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Neustift bei Güssing, Inzenhof, Tschanigraben, Kleinmürbisch und Großmürbisch bestehende Gemeindeverband Neustift bei Güssing wird aufgelöst.

§ 2

In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2018 der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof ein.

§ 3

Die Aufteilung des Girovermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis: Gemeinde Neustift bei Güssing: 22,23% Gemeinde Inzenhof: 25,00% Gemeinde Großmürbisch: 20,83% Gemeinde Kleinmürbisch: 20,83% Gemeinde Tschanigraben: 11,11%

§ 4

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing, LGBl. Nr. 52/1991, außer Kraft.
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