LGBl.Nr. 48/2018
LGBl.Nr. 48/2018
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing (LGBl.Nr. 48/2018)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing
StF: LGBl. Nr. 48/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 137 Abs. 2 des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes 2014 - Bgld. GemBG 2014, LGBl. Nr. 42/2014 , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2017 , in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 , wird verordnet:
§ 1
Der aus den Gemeinden Neustift bei Güssing, Inzenhof, Tschanigraben, Kleinmürbisch und Großmürbisch bestehende Gemeindeverband Neustift bei Güssing wird aufgelöst.
§ 2
In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2018 der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof ein.
§ 3
Die Aufteilung des Girovermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis: Gemeinde Neustift bei Güssing: 22,23% Gemeinde Inzenhof: 25,00% Gemeinde Großmürbisch: 20,83% Gemeinde Kleinmürbisch: 20,83% Gemeinde Tschanigraben: 11,11%
§ 4
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing, LGBl. Nr. 52/1991, außer Kraft.