Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 83/2021

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 83/2021

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha (LGBl.Nr. 83/2021)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha
StF: LGBl. Nr. 83/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 46a Abs. 1 Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 84/2016 , in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019 , wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Leithaprodersdorf und Wimpassing an der Leitha bestehende Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha wird aufgelöst.

§ 2

In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 die Gemeinde Leithaprodersdorf ein.

§ 3

Die Aufteilung des Vermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis: Gemeinde Leithaprodersdorf: 50% Gemeinde Wimpassing an der Leitha: 50%

§ 4

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
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