Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 91/2025

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 91/2025

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. November 2025, mit der die Auflösung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal” aufsichtsbehördlich genehmigt wird (LGBl.Nr. 91/2025)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. November 2025, mit der die Auflösung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal” aufsichtsbehördlich genehmigt wird
StF: LGBl. Nr. 91/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019 , wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Bildein, Eberau, Güssing, Moschendorf und Strem bestehende Gemeindeverband „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal“ wird aufgelöst.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal“, LGBl. Nr. 57/2002 , außer Kraft.
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