Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 55/2012

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 55/2012

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 2012, mit der die Auflassung der Landwirtschaftlichen Fachschule Neusiedl am See samt angegliedertem Schülerheim verfügt wird (LGBl.Nr. 55/2012)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 2012, mit der die Auflassung der Landwirtschaftlichen Fachschule Neusiedl am See samt angegliedertem Schülerheim verfügt wird
StF: LGBl. Nr. 55/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 75 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2009 , wird verordnet:
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