LGBl.Nr. 16/2025
LGBl.Nr. 16/2025
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 28.06.2024, mit der auf dem Parkplatz des Friedhofes Oberschützen ein Halte- und Parkverbot verfügt wurde, aufgehoben wird (LGBl.Nr. 16/2025)
Langtitel
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 28.06.2024, mit der auf dem Parkplatz des Friedhofes Oberschützen ein Halte- und Parkverbot verfügt wurde, aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 16/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet: