Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 6/1972

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 6/1972

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Jänner 1972 über die Aufhebung des Schlachthauszwanges für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See (LGBl.Nr. 6/1972)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Jänner 1972 über die Aufhebung des Schlachthauszwanges für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See
StF: LGBl. Nr. 6/1972

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird verordnet:

§ 1

Die Verfügung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. April 1935, Zahl III/1-75/8-1935, mit welcher für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See die Benützung von Privatschlachthäusern untersagt wurde, wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1974 in Kraft.
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