Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 29/2012

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 29/2012

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2012 über das Antragsformular zur Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages (LGBl. Nr. 29/2012)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2012 über das Antragsformular zur Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages
Stammfassung: LGBl. Nr. 29/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 293 Abs. 5 und 294 Abs. 7 des Landes Dienst- und Besoldungsrechtes, LGBl. Nr. 29/2003 , zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 74/2011 , wird verordnet:

§ 1

Für die Antragstellung auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages und der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung auf Grund der §§ 155 und 256 des Landes Dienst- und Besoldungsrechtes, LGBl. Nr. 29/2003 , wird das in der Anlage enthaltene und einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Formular festgesetzt.

§ 2

Änderungen des Formulars, die sich aus besonderen Erfordernissen automationsunterstützter Handhabung oder aus sonstigen technischen Gründen ergeben, sind zulässig.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. März 2012, in Kraft. Anlage (Anm.: Die Anlage ist als PDF dokmentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht