Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 21/1993

AT - Landesrecht Kärnten

LGBl.Nr. 21/1993

Gesetz vom 17. Dezember 1992, mit dem ein Teil der Marktgemeinde Weitensfeld-Flattnitz an die Gemeinde Glödnitz angeschlossen wird. (LGBl.Nr. 21/1993)

Langtitel

Gesetz vom 17. Dezember 1992, mit dem ein Teil der Marktgemeinde Weitensfeld-Flattnitz an die Gemeinde Glödnitz angeschlossen wird.
StF: LGBl.Nr. 21/1993
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