Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 26/2010

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 26/2010

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2010, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tobaj aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (LGBl.Nr. 26/2010)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2010, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tobaj aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 26/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinde Tobaj wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, in der Fassung LGBl. Nr. 75/2008 , die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen; die Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):
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