LGBl.Nr. 24/1995
LGBl.Nr. 24/1995
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1995, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird (LGBl.Nr. 24/1995)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1995, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 24/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Antrag der Gemeinde Zagersdorf wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):