Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 45/2002

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 45/2002

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. März 2002, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Tadten aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 45/2002)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. März 2002, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Tadten aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 45/2002
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