Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 71/1998

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 71/1998

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. November 1998, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Sigleß aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg übertragen wird (LGBl.Nr. 71/1998)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. November 1998, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Sigleß aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 71/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinde Sigleß wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 25/1997, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):
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