Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 77/2003

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 77/2003

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Raiding aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 77/2003)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Raiding aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 77/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinde Raiding wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):
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