LGBl.Nr. 79/2003
LGBl.Nr. 79/2003
Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach (LGBl.Nr. 79/2003)
Langtitel
Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach
StF: LGBl.Nr. 79/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Höchst und Fußach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 2004 in Geltung.