Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 79/2003

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 79/2003

Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach (LGBl.Nr. 79/2003)

Langtitel

Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach
StF: LGBl.Nr. 79/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Höchst und Fußach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 2004 in Geltung.
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