Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 17/2002

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. I Nr. 17/2002

Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich (BGBl. I Nr. 17/2002)

Langtitel

Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich
StF: BGBl. I Nr. 17/2002 (NR: GP XXI RV 778 AB 856 S. 84. BR: AB 6514 S. 682. )

§ 1.

Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2001 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von 55 Millionen Schilling gewährt, der wie folgt zu verwenden ist: a) 45 Millionen Schilling für bildungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen und zur Förderung von Arbeitnehmern und Betrieben im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union, b) 5 Millionen Schilling für Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der sprachlichen Vielfalt im Burgenland, insbesondere für gemeinsame Projekte der Volksgruppen im Burgenland, c) 5 Millionen Schilling für Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen im kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich. Der Zweckzuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für die in lit. a bis c genannten Zwecke bestimmt.

§ 2.

Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.

§ 3.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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